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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß §4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben für jedermann verfügbar zu machen. Da die Transparenz der Datenverarbeitung für PARSHIP einen großen Stellenwert einnimmt, kommt PARSHIP dieser Verpflichtung hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen schriftlichen Antrag des Kunden.

1. Name der verantwortlichen Stelle

PARSHIP GmbH

2. Geschäftsführer der verantwortlichen Stelle

Peter F. Schmid
    
IT-Verantwortlicher der verantwortlichen Stelle:      
Christian Rebernik

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Speersort 10
20095 Hamburg
datenschutz@parship.com

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Parship GmbH ist eine Gesellschaft, die eine Partnervermittlung im Internet betreibt. Hauptzweck der Datenverarbeitung ist daher das Erfassen von personenbezogenen Daten für die Partnervermittlung sowie die Vertragsabwicklung. Nebenzwecke der Datenverarbeitung sind die Kundenbetreuung sowie die Verwaltung von Personalangelegenheiten und die Abrechnung der internen und externen Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:

Zur Erfüllung der unter Punkt 4 aufgeführten Zweckbestimmung werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

Mitarbeiter:    Personal-Stammdaten, Anwesenheits-Daten

Kunden:    Adressdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten, Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitstest, Kontaktdaten und Daten zum Nachrichtenaustausch, Sowie Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind Bilddaten, Zugangsversuche

Kreditoren:    Adressdaten, Abrechnungsdaten, Leistungsdaten

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)

Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Partner der im Rahmen der unter Punkt 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)

Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Kreditinstitute und sonstige Payment Provider (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der unter Punkt 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)

Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden; Strafverfolgungsbehörden)

Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in ihrer jeweils aktuell gültigen zu verwendenden Fassung. Daten, die nicht der Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden nach Wegfall der unter Punkt 4 beschriebenen Zweckbindung gelöscht.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant. Eine Datenübermittlung findet nur in Länder im Gültigkeitsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie statt.

Hamburg, im September 2011

Peter F. Schmid

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